Sozial gestaffelte Elternbeiträge

Vom Land Steiermark wurde als Frist für die Vorlage aller erforderlichen Einkommensnachweise und Unterlagen jeweils der 30. Juni festgesetzt! Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Eltern Zeit, die erforderlichen Nachweise für die Inanspruchnahme der Sozialstaffel im Rathaus Admont, Sekretariat vorzulegen. Nach diesem Zeitpunkt ist keine Ermäßigung des Elternbeitrages mehr möglich und ist der volle Elternbeitrag zu bezahlen!

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ZWEI UND MEHR Elterninformation

Landesgesetzblatt

Die jeweils geltende Fassung entnehmen Sie dem Rechtsinformationssystem des Bundes